Registriernummer Berlin
EU-Verordnung Kurzzeitvermietung:
Die EU-Verordnung Kurzzeitvermietung gilt seit dem 20. Mai 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und verändert, wie Behörden Ferienwohnungen kontrollieren. Für Berliner Eigentümer heißt das vor allem dreierlei:
Die Registriernummer wird wichtiger, die Plattformen melden regelmäßig Daten, und ein neues digitales Vergabeverfahren steht bevor. GreatStay Co-Hosting in Berlin fasst hier zusammen, was gilt und was sich ändert. Stand: Oktober 2026
Was die EU-Verordnung Kurzzeitvermietung seit Mai 2026 ändert
Die Verordnung (EU) 2024/1028 schafft einen europaweit einheitlichen Rahmen für den automatisierten Datenaustausch zwischen Buchungsplattformen und Behörden. In Deutschland setzt sie das Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz (KVDG) um, das der Bundestag am 23. April 2026 verabschiedet hat. Die Bundesnetzagentur nimmt seit dem 1. Juli 2026 zentrale Aufgaben wahr: Sie ist einheitliche digitale Zugangsstelle und nationale Koordinatorin und führt eine laufend aktualisierte Liste der Kommunen mit Registrierungsverfahren. Wichtig für Eigentümer: Die Verordnung schafft keine neue Genehmigungspflicht und hebt bestehende Genehmigungen nicht auf. Es geht um Transparenz, nicht um ein Verbot.
Registriernummer in Berlin: Wer sie braucht
In Berlin muss jede angebotene Ferienwohnung seit dem 1. August 2018 eine Registriernummer im Inserat führen, sichtbar beim Anbieten und Bewerben. Die Nummer hat 17 Stellen aus Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen, folgt in allen Bezirken derselben Systematik und wird vom Bezirksamt per Post zugeschickt. Es gibt zwei Wege dorthin: Wer einzelne Zimmer bis 49 Prozent seiner Hauptwohnung vermietet, zeigt das dem Bezirksamt kostenfrei an. Wer die ganze Haupt- oder Nebenwohnung vermietet, beantragt eine Genehmigung mit dem Formular BauWohn 600 — beim Bezirksamt Mitte kostet das 100 Euro für die Hauptwohnung und 150 Euro für die Nebenwohnung. Für die Registriernummer selbst wird keine gesonderte Gebühr fällig. Welcher Weg für Sie gilt, steht in unseren häufigen Fragen.
Brauche ich eine neue Registriernummer?
Wer bereits eine gültige Berliner Registriernummer hat, muss in der Regel nichts tun: Bestehende Registrierungen werden nach bisherigen Rückmeldungen automatisch auf das neue System umgestellt. Wer noch keine Nummer hat, beantragt sie jetzt über das neue Verfahren. Dabei fragt Berlin Genehmigungsnachweise ab, deshalb sollten Genehmigung oder Anzeige vorher geklärt sein. Wie lange die Bearbeitung dauert, ist von Bezirk zu Bezirk unterschiedlich.
Was Airbnb und Booking.com an die Behörden melden
Seit dem 1. September 2026 übermitteln Online-Plattformen in der Regel monatlich Belegungsdaten an die Bundesnetzagentur, erstmals rückwirkend für Juli und August; kleine Plattformen melden quartalsweise. Übermittelt werden unter anderem Tätigkeitsdaten, die Registrierungsnummer, die Gemeinde und die maximale Zahl der Schlafgelegenheiten. Die Bundesnetzagentur leitet die Daten an die zuständigen Kommunen weiter, in Berlin also an die Bezirke. Zusätzlich sind regelmäßige Stichprobenkontrollen der Gastgeberangaben geplant, nach Angaben der Behörde ab Oktober 2026. Praktisch bedeutet das: Führen Sie eine Übersicht Ihrer Vermietungstage — bei einer Nebenwohnung liegt die Grenze bei 90 Tagen im Jahr.
Was passiert ohne gültige Registriernummer?
Ohne gültige Registriernummer droht die Löschung des Inserats: Wo ein lokales Registrierungsverfahren besteht, dürfen Plattformen Angebote ohne Nummer nicht mehr veröffentlichen. Berlin passt sein Zweckentfremdungsverbot-Gesetz derzeit an die EU-Verordnung an. Dazu kommen Bußgelder. Wer die Registriernummer nicht oder falsch angibt, riskiert bis zu 250.000 Euro; nach den Rahmenbeträgen der Senatsverwaltung für 2026 werden je Wohnung erstmalig 1.000 Euro fällig, im Wiederholungsfall 2.000 Euro. Wer ohne Genehmigung vermietet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro.
Das neue Berliner Registrierungsverfahren
Nach mehreren Verzögerungen ist das neue digitale Registrierungsverfahren für Berlin im Oktober 2026 gestartet. Bestehende Registriernummern werden nach bisherigen Rückmeldungen automatisch auf das neue System umgestellt. Bei Neuanträgen fragt Berlin Genehmigungsnachweise ab und prüft teilweise vorab, bevor eine Nummer vergeben wird. Den aktuellen Stand finden Sie bei der Agence fédérale de la réglementation des télécommunications und der Senatsverwaltung.
Was GreatStay Co-Hosting dabei übernimmt
GreatStay Co-Hosting prüft vor dem Start, welcher Weg für Ihre Wohnung gilt, unterstützt bei Anzeige oder Antrag, hinterlegt die Registriernummer in allen Inseraten und dokumentiert Ihre Vermietungstage. So bleibt Ihre Wohnung buchbar, auch wenn sich die Regeln ändern. Mehr dazu auf unserer Seite Leistungen — oder schreiben Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.
Stand: Oktober 2026. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Auskünfte der Berliner Bezirksämter.
Wir übernehmen den Papierkram
Welcher Weg für Ihre Wohnung gilt, hängt davon ab, ob Sie Haupt- oder Nebenwohnung vermieten und wie viel Fläche Sie abgeben. GreatStay Co-Hosting prüft das vor dem Start, begleitet Anzeige oder Antrag beim Bezirksamt und hinterlegt die Registriernummer in allen Inseraten. Ändern sich die Regeln, melden wir uns bei Ihnen.
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